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Walliser Seelsorger plündert Bankkonto
Artikel im Blick vom 20.11.2015
Unter dem Titel „Schweine-Priester! Walliser Seelsorger plündert Behindertem das Konto“ wird in der Ausgabe der Tageszeitung Blick von heute Freitag, 20. November 2015 über den Fall eines Mannes berichtet, der sich als Vormund einer behinderten Person unkorrekt verhalten hat und vom Bezirksgericht Visp zu einer Strafe verurteilt wurde.
Aufgrund des Artikels und der veröffentlichten Bilder könnte der Eindruck entstehen, dass es sich beim betroffenen Mann um einen katholischen Priester handelt, der im Auftrag der katholischen Kirche im Oberwallis, d.h. im Auftrag des Bistums Sitten, als Seelsorger tätig ist. Die Bistumsleitung legt Wert darauf, zu betonen, dass dem nicht so ist. Die betroffene Person ist nicht Seelsorger des Bistums Sitten und nicht Priester der katholischen Kirche. Das Bistum hat seinerzeit die betroffene Person als Student für das Bistum Sitten und ein allfälliges Engagement im Bistum Sitten abgelehnt. Die im Artikel genannte Tätigkeit als Seelsorger im Raum Visp und bei den lokalen Medien geschah auf privater Basis. Das Bistum Sitten lehnt für diese Tätigkeit jede Verantwortung ab. Wir verurteilen das Verhalten als Vormund in aller Form.
Leider werden durch diesen Artikel die katholischen Seelsorger im Oberwallis als Ganzes in ein schlechtes Licht gestellt. Die katholische Kirche steht als Institution da, die von Leserinnen und Lesern einmal mehr angegriffen werden kann. Eine Forderung nach Richtigstellung wurde von der Redaktion des Blick abgelehnt mit der Begründung: „Dass die Seelsorger im Oberwallis als Ganzes in ein schlechtes Licht gerückt werden, sehen wir nicht so. Wenn jemand so verallgemeinernd denkt, wird er das auch ohne unseren Artikel machen. Tatsache ist ja, dass er für die katholische Kirche tätig war. Das haben wir geschrieben. Sitten haben wir nicht erwähnt, das können wir also auch nicht korrigieren.“